Gutachten Honorar

Zunächst stellt sich die Frage, für welchen Zweck das Gutachten benötigt wird.

Soweit Sie das Gutachten zur Klärung einer rechtlichen Angelegenheit benötigen, wird i. d. R. ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vom Gericht und/oder der Finanzverwaltung anerkannt (siehe Erbschafts- und Schenkungssteuer). Damit entfallen i. d. R. weitere Kosten für eine Wertermittlung im Verfahren.

Das Honorar für Wertermittlungsgutachten über Immobilien ist in der BVS-Richtlinie (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.)  beispielhaft geregelt und richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert (BVS Honorarrichtlinie). Als Anhaltspunkt kann von einer Gebühr zwischen 0,50 bis 1,5 % des Verkehrswertes zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen ausgegangen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Honorar auf Stundenbasis zu vereinbaren.

Es gibt ferner die Möglichkeit, sich im Internet für 24,90 € (Stand 4/2018) eine Schätzung erstellen zu lassen. In der Regel kann Ihnen auch ein seriöser, qualifizierter Immobilienmakler eine erste Einschätzung geben.