Gutachterliche Stellungnahme

Ihr Gutachter für alle Leistungen der Sachverständigentätigkeit

Für uns als Gutachter sind in der Regel die beiden klassischen Leistungen der Sachverständigentätigkeit Ausgangspunkt eines jeden Auftrags: das Gutachten einerseits und die Beratung andererseits. Diese beiden Leistungsfelder unterliegen nicht nur unterschiedlichen Rechtsregeln, beispielsweise hinsichtlich der Gewährleistung und der Haftung. Sie unterscheiden sich auch maßgeblich darin, welche Erwartungen unser Mandat an uns heranträgt.

In der Praxis verwischt diese klassische Trennung zwischen Gutachten und Beratung jedoch sehr häufig. Mandanten wünschen von Ihrem Gutachter nicht selten, beide Leistungsbilder gleichzeitig zu erbringen. Daraus ergibt sich oftmals eine Modifizierung des klassischen Gutachtens, was sich in einer Vielzahl an verschiedenen Produktbezeichnungen widerspiegelt: Bericht, Expertise, Formulargutachten, Kurzgutachten, Protokoll, gutachterliche Stellungnahme, Verkehrswertgutachten, Schätzung, Schiedsgutachten, verschiedene Formen von Zertifikaten und Konformitätsbestätigungen sind dabei die gängigsten Begriffsvarianten.

Wir bieten Ihnen viele Vorteile bei der Immobilienbewertung:

- Langjährige Erfahrung und Marktkenntnis
- Umfassende Beratung
- Engagierte und kompetente Mitarbeiter
- Passende Instrumentarien für Ihre Ansprüche
- Neutrale, vollumfängliche Gutachten
- Zeit- und kostensparende gutachterliche Stellungnahmen

Was ist ein Sachverständigengutachten?

Auch dieser Begriff taucht in unserer täglichen Arbeit taucht immer wieder auf. Im Grunde meint das Sachverständigengutachten nichts anderes als ein Gutachten, das von einem Sachverständigen erstellt wurde und somit das Gleiche wie ein Verkehrswertgutachten oder Wertgutachten. Es handelt sich also um ein Vollgutachten, das mit umfangreichen Untersuchungen verbunden ist und Ihnen als Mandant den vollumfänglichen, aktuellen Sachstand darlegt.


Gutachterliche Stellungnahme – oftmals zeit- und kostensparend

Eine gutachterliche Stellungnahme entspricht im Aufbau überwiegend einem Sachverständigengutachten, hat jedoch in den meisten Fällen einen geringeren Seitenumfang, ist hinsichtlich des Aufbaus weniger stark formalisiert und daher oftmals zeit- und kostensparend. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird hierfür auch der Begriff des sogenannten Kurzgutachtens verwendet. Die gutachterliche Stellungnahme bietet sich immer dann an, wenn nur bestimmte Fragestellungen aus einem Gesamtkomplex sachverständig beurteilt werden sollen. Gleiches gilt, wenn Sachverständige bestimmte Punkte aus ihren Gutachten auf Nachfrage noch detaillierter ausführen oder näher begründen sollen ohne dass es sich jedoch um eine neue oder zusätzliche Fragestellung handelt, die ein Ergänzungsgutachten rechtfertigen würde.


Stellungnahme oder Gutachten – wir beraten Sie gerne

Je nach Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Ausgangs- und Interessenlage kann es zielführend für Sie sein, die Möglichkeiten einer gutachterlichen Stellungnahme zu nutzen. Häufige Anlässe hierfür sind beispielsweise die Wertfindung bei privatem Immobilienerwerb- und -verkauf oder der außergerichtliche Wertausgleich im privaten Bereich. Ebenso wie beim Vollgutachten liefert Ihnen die gutachterliche Stellungnahme eine neutrale, fundierte Entscheidungsgrundlage und unterstützt Sie mit belastbaren Argumenten. Ob in Ihrem Fall eine Stellungnahme oder ein Gutachten besser geeignet ist, dazu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.